Der professionelle Schutz der gewerblichen Schutzrechte (auch „geistiges Eigentum“ genannt) hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen und ist heute von immenser Wichtigkeit  für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unter den Begriff der gewerblichen Schutzrechte fallen u.a. Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Geschmacksmuster (Design und Modelle), Firmenrechte sowie Geschäftliche Bezeichnungen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Entstehung Ihrer gewerblichen Schutzrechte (z.B. bei Recherchen und im Registrierungsverfahren), bei der Abwehr von Verletzungen und Missbrauch der gewerblichen Schutzrechte durch Dritte sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf beispielsweise Unterlassung und Schadensersatz. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auf den verwandten Rechtsgebieten (Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb,  Arbeitnehmererfindungsrecht, e-commerce und Urheberrecht) sowie bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen.

Wir helfen unseren Mandanten bei Aufbau, Verwaltung und Durchsetzung ihrer Corporate Identity und ihres Schutzrechts-Portfolios.

Verhandlung und Vermittlung bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten sind genauso unser täglich Brot wie Vertretung in Gerichtsverfahren, vor den zuständigen nationalen und internationalen Patent- und Markenämtern und WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte.

Schwerpunkte

Markenrecht
Patentrecht
Gebrauchsmusterrecht
Lizenzvertragsrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Geschmacksmusterrecht
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht
E-Commerce
Verlagsrecht